🎾

Beitragsordnung 2026

Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2026

Hinweis: Die Beitragsordnung wird hier zur besseren Lesbarkeit auch als Text dargestellt. Maßgeblich ist die PDF-Fassung.

🎾1
Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Fälligkeit: 15. Januar eines Jahres

🎾1.1
Beitragssätze

Beitragsart Betrag
Ordentliche240,00 €
Ehegatten und Kinder ordentlicher, ab 18 Jahre230,00 €
Familien inkl. minderjähriger Kinder im Haushalt460,00 €
Schüler und Studenten*115,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre70,00 €
Passive50,00 €
Übungsleiterbeitragsfrei

🎾1.2
Gast- & Platzgebühren

Leistung Betrag
Gast eines aktiven Mitgliedes je Stunde5,00 €
Passive je Stunde5,00 €
Platzmiete für Nichtangehörige je Stunde
(keine Versicherung über den Verein)
20,00 €
Platzmiete für Trainer (nicht im Verein), die Nichtangehörige trainieren je Stunde
(keine Versicherung über den Verein)
20,00 €

🎾1.3
Eintritt im laufenden Jahr

1.3.1. Personen, die in den letzten 3 Jahren nicht zum HTC gehörten, zahlen im Eintrittsjahr die Hälfte des Regelbeitrags.
1.3.2. Wer nach dem 31.07. eines Jahres eintritt, zahlt den vollen Beitrag erst im Folgejahr.

🎾1.4
Hälftige Beiträge im Eintrittsjahr

Beitragsart Betrag
Erwachsene120,00 €
Ehegatten und Kinder ab 18 Jahre115,00 €
Familien inkl. minderjähriger Kinder230,00 €
Schüler und Studenten57,50 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre35,00 €
Passive25,00 €

* Ermäßigung für Schüler/Studierende wird nur auf Antrag gewährt. Der schriftliche Antrag ist mit Schul-/Studienbescheinigung bis zum 20.10. eines Jahres für das folgende Jahr zu stellen.

🎾2
Pflichtstunden / Ersatzbeitrag

2.1. Aktive ab 18 Jahren leisten jährlich 5 Arbeitsstunden zur Instandhaltung der Anlage.
2.2. Die Pflichtstunden entfallen mit Vollendung des 80. Lebensjahres.
2.3. Für jede nicht geleistete Stunde sind 10,00 € Ersatzbeitrag zu zahlen.
2.4. Jugendliche/Schüler/Studierende zahlen je nicht geleisteter Stunde 6,00 €.
2.5. Der Ersatzbeitrag wird am Saisonende fällig.
2.6. Von der Verpflichtung sind Personen befreit, die im abgelaufenen Jahr nicht am Spielbetrieb teilgenommen haben (Entscheidung durch den Vorstand).
2.7. Vorstandsarbeit wird nicht auf Pflichtstunden angerechnet.

🎾3
Säumniszuschlag

3.1. Wenn Beiträge nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit gezahlt werden und eine schriftliche Mahnung erfolgt:
3.2. 1. Mahnung: 6,00 € (pro Person)
3.3. 2. Mahnung: 11,00 € (pro Person)
3.4. Die Spielberechtigung ruht, solange fällige Beiträge nicht erbracht wurden.